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Zusammenfassung

Autor: MacFlieger
November 22, 2011, 08:47:29
Und wieder mal ein Hinweis von mir zu VirtualBox:

Auch unter VirtualBox kann man 10.5 oder 10.6 virtualisieren. Hatte ich schon einmal geschrieben.
Autor: radneuerfinder
November 22, 2011, 07:50:52
Ich installiere auf einem Apple-Rechner OSX in einer virtuellen Maschine?

Ja, da bieten sich einige interessante Anwendungen an.
- Man kann Software ohne Gefahr testen
- Man kann Software auf verschiedenen OS X-Versionen testen ohne mehrere Rechner zu haben und/oder neu booten zu müssen.
- Man kann verschiedene Safari-Versionen auf einem Rechner parallel testen.

Und mittlerweile kann man so auch ältere Programme starten, die nur unter Rosetta laufen.


Mit VMWare Fusion 4.1 lassen sich auch die Nicht-Server Versionen von OS X 10.5 & 10.6 virtualisieren:
http://www.maclife.de/mac/software/betriebssystem/vmware-fusion-unterstuetzung-fuer-client-versionen-von-os-x-ein-versehen

VMWare hat angekündigt das Programm mit einem baldigen Update wieder an die Richtlinien von Apple anzupassen.
Autor: FOX
Dezember 18, 2009, 10:48:15
Aha. Verstehe.

Danke für die Erklärung.
Autor: MacFlieger
Dezember 18, 2009, 09:27:26
Ich installiere auf einem Apple-Rechner OSX in einer virtuellen Maschine?

Ja, da bieten sich einige interessante Anwendungen an.
- Man kann Software ohne Gefahr testen
- Man kann Software auf verschiedenen OS X-Versionen testen ohne mehrere Rechner zu haben und/oder neu booten zu müssen.
- Man kann verschiedene Safari-Versionen auf einem Rechner parallel testen.

Das meiste ist für den Normalanwender nicht interessant, aber gerade für Entwickler doch spannend.
Autor: FOX
Dezember 17, 2009, 22:48:32
Kenne mich da nicht aus, aber wozu soll das gut sein?

Ich installiere auf einem Apple-Rechner OSX in einer virtuellen Maschine?
Autor: radneuerfinder
Dezember 17, 2009, 20:38:29
10.6 in VM Ware Fusion 2 installieren:
http://macfidelity.de/2009/09/05/mac-der-virtuelle-snow-leopard/

   
Autor: warlord
Mai 08, 2008, 20:08:19
Ach ja, und der Limerick findet sich übrigens auch noch am einen oder anderen Ort im Netz, wo ihn die Apple-Anwälte noch nicht erwischt haben ( ;)). Man muss also nicht undbedingt selbst den Compiler anwerfen.  Nehme jedenfalls an, dass es um den geht. ;)
Autor: warlord
Mai 08, 2008, 19:53:50
Meinst Du, wenn man ein urheberrechtlich geschütztes Werk nur verschlüsselt speichert, ist das rechtlich ok?

Kann man so allgemein formuliert natürlich nicht sagen, nein. Aber es geht im vorliegenden Fall ja eben nicht um ein urheberrechtlich geschütztes Werk ( ;)) um des Werkes willen, sondern um einen kryptografischen Schlüssel, dem man die Gestalt eines urheberrechtlich geschützten Werkes verpasst hat, um von einem rechtlichen Schutz zu profitieren, den kryptografische Schlüssel nicht geniessen. Solange dieser Schlüssel aber eben offen und in Form eines Limericks daliegt, wird man argumentieren können (ob erfolgreich oder nicht, bleibe dahingestellt), dass es aber auch ein urheberrechtlich geschütztes Werk sei, da es auch als solches konsumiert werden könne. Bietet man aber keine Möglichkeit, den Schlüssel als Limerick zu konsumieren, ist und bleibt er einfach ein kryptografischer Schlüssel. Nicht mehr und nicht weniger als eine beliebige sinnlose Zeichenfolge.
Wie schon gesagt, ich wäre mir schon nicht so sicher, dass dem betreffenden Limerick auch schon so der Charakter eines urheberrechtlich geschützten Werkes zugestanden würde, wenn es wirklich zu einem Prozess käme. Aber mit einer Verschlüsselung liesse sich das in meinen Augen halt noch zusätzlich zugunsten eines "Kopierers" beeinflussen. Sofern es sich überhaupt machen liesse. (Was gemäss Aussagen von mbs ja auch wieder unsicher ist.)
Autor: MacFlieger
Mai 08, 2008, 19:21:02
Man kann den z.B. verschlüsselt lagern und erst unmittelbar beim Weiterreichen an die anfordernde Komponente entschlüsseln. So ist der Limmerick nie wirklich als Limmerick vorhanden, bzw. einseh- oder nutzbar.

Mal ganz davon abgesehen wie das Urheberrecht und Gerichte es beim angesprochenen Limerick sehen...
Meinst Du, wenn man ein urheberrechtlich geschütztes Werk nur verschlüsselt speichert, ist das rechtlich ok? Ob die MI da mitspielen würde? Mal abgesehen davon, dass es bei Benutzung ja eh entschlüsselt werden muss.

Wie gesagt, ob das alles rechtlich 100%ig haltbar ist, weiß ich nicht. Und in jedem Land sieht es ja eh rechtlich anders aus. Es ist aber mal eine erfrischend neue/interessante Art und Weise etwas zu schützen.
100%igen Schutz gibt es eh nicht, da patchen die Leute "einfach" OS X selber. Aber Schutz gegen andere Firmen bietet es.
Autor: mbs
Mai 08, 2008, 17:20:47
Zitat
Ums stehlen geht es ja bei der Virtualisierung, oder bei nicht Apple Hardware, gar nicht. Da kann ja ein bei Apple gekauftes OS X verwendet werden.

Das ist richtig, aber der Limerick sagt's halt so. Ebenso der Gerätetreiber "/System/Library/Extensions/Dont Steal Mac OS X.kext" der bei der Hardware-Erkennung und der Freigabe des Schlüssels die entscheidende Rolle spielt.

Ich will den Text hier nicht kopieren, aber wer einen Intel-Mac mit Tiger (wichtig!) hat, kann folgendes geheimnisvolle Programm übersetzen, um den Limerick anzuzeigen:  :)

---
#include <stdio.h>
int main(void)
{
    puts((const char *) (-16 * 4096 + 0x1600));
    return 0;
}
---

(Autor der Originalversion: Amit Singh)

Zitat
Man kann den z.B. verschlüsselt lagern und erst unmittelbar beim Weiterreichen an die anfordernde Komponente entschlüsseln.

Na, ich weiß nicht... Mac OS X läuft nur, wenn der Schlüssel die ganze Zeit unverschlüsselt an einer bestimmten Stelle im Speicher steht, in der so genannten "Commpage", die in die Adressräume aller laufenden Prozesse eingeblendet wird. Nur deshalb läuft das obige Programm.

Hm, ich muss mal ausprobieren, wie's in Leopard gemacht wird...
Autor: warlord
Mai 08, 2008, 15:27:35
Jedenfalls liesse sich der Trick wohl schon mit eben solchen daran hindern, seine Wirksamkeit zu entfalten. Der Limmerick muss in einer Eigenentwicklung ja nicht zwangsläufig unverändert vorhanden sein. Man kann den z.B. verschlüsselt lagern und erst unmittelbar beim Weiterreichen an die anfordernde Komponente entschlüsseln. So ist der Limmerick nie wirklich als Limmerick vorhanden, bzw. einseh- oder nutzbar. Er ist immer nur das, was er eigentlich auch wirklich ist, kryptografischer Schlüssel.
Autor: radneuerfinder
Mai 08, 2008, 13:42:44
Ums stehlen geht es ja bei der Virtualisierung, oder bei nicht Apple Hardware, gar nicht. Da kann ja ein bei Apple gekauftes OS X verwendet werden.
Autor: mbs
Mai 08, 2008, 12:38:26
Zitat
Also keine Übertragung/Ausweitung des Urheberrechtes wie bei Deinem Beispiel. Nur der Limmerick selber ist geschützt und somit seine Verwendung als Schlüssel. Der (sicherlich gewollte) Effekt, dass OS X ohne diesen Limmerick nicht läuft, ist dann nur ein Nebeneffekt. Der zudem durch Patchen von OS X (so etwas gibt es ja) umgangen werden kann.

Ja, ganz genau das ist der Trick. Der Limerick dürfte als "poetisches Werk" in allen Ländern der Welt zumindest urheberrechtlich geschützt sein. Damit erreicht man also auch die Länder, in denen "Schutzumgehungen von digitalen Rechten" legal sind.

Wer also einen PC baut, auf dem ein ungepatchtes Mac OS X läuft, macht sich damit automatisch der Verbreitung eines geschützten Werkes schuldig. Alles andere nachzubauen - von den Hardware-Bausteinen bis zum EFI-BIOS - wäre ja völlig legal, solange man nicht kopiert, sondern kompatibel neu entwickelt.

Zitat
Sinn und Zweck des Limmericks ist nicht, Limmerick zu sein, sondern ein kryptografischer Schlüssel.

Tja, aber darüber kann man streiten.  ;) Der Limerick hat ja auch einen Inhalt, er ist nämlich gleichzeitig eine Ansprache an die Welt, Mac OS X nicht zu "stehlen"...
Autor: warlord
Mai 08, 2008, 12:26:42
Ja, aber der Limmerick ist ja nicht da wegen seiner selbst. Sinn und Zweck des Limmericks ist nicht, Limmerick zu sein, sondern ein kryptografischer Schlüssel. Ich habe also meine Zweifel, dass der Limmerick so ein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellt.
Autor: MacFlieger
Mai 08, 2008, 11:56:10
Es liesse sich ja sonst alles mit Mitteln des Urhebrrechts schützen, indem man einfach irgendwo an einer nicht sichtbaren Stelle einen Limmerick aufdruckt.

Naja, ich verstehe das etwas anders. Der Limmerick selber, sofern er die Schöpfungshöhe erreicht, ist urheberrechtlich geschützt. Das überträgt sich durchs Aufdrucken sicher nicht auf einen Gegenstand.
So wie ich das verstanden habe, muss der Gegenstand (Hardware, Firmware) ja auch nicht 1:1 von Apple kopiert sein. Nur der Limmerick (als Schlüssel) müsste 1:1 kopiert sein.

Also keine Übertragung/Ausweitung des Urheberrechtes wie bei Deinem Beispiel. Nur der Limmerick selber ist geschützt und somit seine Verwendung als Schlüssel. Der (sicherlich gewollte) Effekt, dass OS X ohne diesen Limmerick nicht läuft, ist dann nur ein Nebeneffekt. Der zudem durch Patchen von OS X (so etwas gibt es ja) umgangen werden kann.

Ob das alles rechtlich so haltbar ist, weiß ich nicht. Ich finde es nur raffiniert, weil da mal ein anderer Weg beschritten wird.